Untersuchung gemäß UVV/BGV

Gewerbliche Fahrzeuge unterliegen den Vorschriften der Berufsgenossenschaften. Nach der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift Fahrzeuge (BGV D 29) müssen gewerblich genutzte Fahrzeuge mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden.

Ebenso sind Anbauten wie Ladekrane und Ladebordwände nach den entsprechenden Vorschriften auf ihren arbeitssicheren Zustand zu prüfen.


Kontakt

Prüfstelle Ampfing (Geöffnet)

Eichenstr. 5
84539 Ampfing

Prüfstelle Mühldorf am Inn

Adolf-Kolping-Str. 16
84453 Mühldorf am Inn

Hinweis

Sehr geehrte Kunden,

die Prüfhalle in Ampfing ist vom 24. Dezember 2025 bis 10. Januar 2026 wegen Betriebsurlaub und Wartungsarbeiten geschlossen.

Ab dem 12. Januar 2026 ist wieder regulär geöffnet.

In der Zwischenzeit stehen wir Ihnen in unserer Prüfstelle in Mühldorf gerne zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.