Prüfung von gewerblichen Flüssiggasanlagen

Flüssiggasanlagen in gewerblich genutzten Fahrzeugen

Flüssiggas (Propan, Butan) wird häufig in mobilen Einrichtungen wie z. B. Verkaufswagen und –ständen, Büro- und Konferenzfahrzeugen, Fahrerkabinen von Lkw usw. eingesetzt. Die einfache Handhabung dieser Gasanlagen lässt oft die Gefahr vergessen, die von unter Druck gespeicherten verflüssigten brennbaren Gasen ausgehen kann.

Die gesamte Flüssiggasanlage ist daher mindestens alle zwei Jahre wiederkehrend durch eine befähigte Personen zu überprüfen (Prüfbescheinigung). Die Prüfbescheinigungen sind den zuständigen Personen vorzulegen.

Geltende Vorschriften

Für Unternehmer mit Beschäftigten (Arbeitgeber)

  • Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Die Betriebssicherheitsverordnung (Betr.SichV)
  • Vorschrift der Berufsgenossenschaft BGV D34 „Verwendung von Flüssiggas“

Für Unternehmer ohne Beschäftigte (Selbständige)

  • Vorschrift der Berufsgenossenschaft BGV D34 „Verwendung von Flüssiggas“

Kontakt

Prüfstelle Ampfing

Eichenstr. 5
84539 Ampfing

Prüfstelle Mühldorf am Inn

Adolf-Kolping-Str. 16
84453 Mühldorf am Inn